Sitzungsinfo

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.08.2024

Am 22. August traf sich der Gemeinderat wieder zu einer Ortsbegehung in der Trappstädter Flur mit dem neuen Förster Florian Höhn. Im Anschluss tagte das Gremium noch in Alsleben im Feuerwehrgerätehaus. 

Zunächst war der erste Ort mit dem Förster am diesjährigen Hieb der Rechtlergenossenschaft. Der Förster erläuterte die Schwierigkeiten der aktuellen rechtlichen Situation und die Auswirkungen der FSC-Zertifizierung im Umkehrschluss auf die bisherige Praxis der Brennholzgewinnung im Niederwald. Dies wird aber in einem eigenen Termin mit den Rechtlergenossen nochmals ausführlich und sachlich behandelt. 

Weiterhin wurde der diesjährige Hieb von Bau- und Nutzholz im Tannig und am Höhberg begutachtet und auf die Verbisssituation hingewiesen. Ein besonderes Augenmerk schenkt Herr Höhn der Pflege von Jungbeständen und den Möglichkeiten der Naturverjüngung, wobei er auch aufgeschlossen für neue Baumarten ist, die den sich ändernden Bedingungen angepasster sind. Für das Gremium macht der neue Förster einen kompetenten Eindruck und positiv ist auch sein Umgang mit den aktuellen Herausforderungen zu bewerten.

Bereits um 19:00 Uhr begann die eigentliche Gemeinderatssitzung. Auf der Tagesordnung stand die Freiflächenphotovoltaikanlage Alsleben-West, da zwischen Errichter und Behörde eine Einigung gefunden wurde.

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde die letzte Änderung des Bebauungsplans durch einen Mitarbeiter des Planungsbüros vorgestellt und die neuen ergänzenden Maßnahmen zum Schutz der Wiesenweihe vorgestellt, welche in den Plan eingearbeitet wurden.

In allen anderen Punkten waren die Belange analog oder gleich den vorangegangenen Plänen für Trappstadt-Nord oder Alsleben-Ost, so dass acuh hier mehrheitlich für die Planfassung gestimmt wurde.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen. 

Zum Ende der öffentlichen Sitzung informierte Herr Haag über seine Pläne für eine Wohnbebauung im Baugebiet "In den Bergen". Hier hatte es im Vorfeld Unstimmigkeiten gegeben und seitens des Bauamtes waren Fragen aufgekommen. Hier wird sich das Gremium in einer der kommenden Sitzungen sich intensiver mit dem Thema auseinandersetzen.

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt sich darüber zu informieren. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.08.2024

Am 01. August traf sich das Gremium im Kulturraum in Trappstadt, um die vertagten Beschlüsse aus der vorangegangenen Sitzung zu wiederholen, sowie ein Freistellungsverfahren in Trappstadt zu behandeln, weiterhin das Investitionsprogramm von 2023- 2027 zu beraten und zu beschließen. Weiterhin gab es noch zwei Anträge auf Zuwendungen aus den kommunalen Förderprogramm zur Nutzung vorhandener Bausubstanz.

Zunächst wurde ein Bauvorhaben in Trappstadt behandelt, hier wird ein bestehendes Wohnhaus erweitert. Da dies in einem gültigen Bebauungsplan liegt, wurde der Bauplan durch die zuständige Verwaltung geprüft und da er in allen Punkten im Rahmen des Bebauungsplans liegt, nach dem Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde erteilt und die Bauarbeiten gemäß des eingereichten Bauplans können umgesetzt werden. 

Zu den nächsten Punkten waren nun sowohl ein Mitarbeiter des Planungsbüros als auch der Projektverantwortliche anwesend und erläuterten umfangreich und zu jedem Themenpunkt die einzelnen Änderungen in den Bebauungsplänen für die Solarparks Trappstadt-Nord und Alsleben-Ost. Beim dritten Solarpark, Alsleben-West, gab es noch Abstimmungsrunden mit den zuständigen Naturschutzbehörden, da dieser das Brutgebiet der Wiesenweihe beeinflusst.

Für die beiden anderen Anlagen wurden die Bebauungspläne mehrheitlich genehmigt, so dass die Bauarbeiten an den Anlagen vermutlich in 2025 beginnen können.

Das Investitionsprogramm der Gemeinde wird gemeinsam mit dem aktuellen Haushalt und der Finanzplanung jährlich fortgeschrieben, da es sich ja um einen kontinuierlichen Prozess handelt, in dem Projekte über die Jahre kommen und gehen, aber natürlich langfristige Auswirkungen auf die Gemeindefinanzen haben. Dem Gremium waren zu diesem Tagesordnungspunkt der Finanzplan, der Haushalt, der Vorbericht und das Investitionsprogramm zugegangen, so dass sich die Gemeinderatsmitglieder bereits im Vorfeld vorbereiten konnten. Da in diesen die mit dem Kämmerer besprochenen Projekte und Maßnahmen abgebildet waren, konnte dem Investitionsprogramm und dem Finanzplan zugestimmt werden.

Weiterhin wurden noch zwei Förderanträge aus Trappstadt behandelt, hier möchten die Bauherren eine Unterstützung aus dem kommunalen Innenförderungsprogramm nutzen um leerstehende Gebäude wieder zu bewohnen. Da in beiden Fällen die rechtlichen Gegebenheiten eingehalten wurden, konnten die Anträge bewilligt werden.

Im Rahmen der Anfrage nach §26 gab es noch einige Punkte, die in der öffentlichen Sitzung angesprochen wurden. Beschlüsse werden hier keine gefasst, aber in manchen Fällen in einer der folgenden Sitzungen behandelt. Hier fand auch eine Aussprache zwischen dem Jagdpächter und dem Projektverantwortlichen statt, wobei dieser den Artenschutz vor die wirtschaftlichen Interessen stellte. Herr Zeller-Bosse von Südwerk erläuterte die noch offenen Verhandlungen mit der Naturschutzbehörde und ergänzte zusätzlich sein Bestreben um erweiterte Ausgleichsflächen. Auch ging er auf die Anfrage aus dem Gremium ein, ab wann mit dem Baubeginn zu rechnen sei. Hier ist der Herbst 2025 geplant, da im Vorfeld noch die Errichtung des Umspannwerkes und der Bau der Transportleitungen erfolgen müssen. 

Ein weiterer Punkt war der mögliche Bau von Windkraftanlagen im Vorranggebiet in Alsleben, hier hat scheinbar ein Projektentwickler bereits erste Flächen gesichert. Hier wurden verschiedene Möglichkeiten andiskutiert, wie die Einkünfte aus der Verpachtung und Energieerzeugung breiter in die Bevölkerung gestreut werden können, um hier eine bessere Akzeptanz zu erreichen.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.06.2024

Am 27. Juni traf sich das Gremium im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben um die geänderten Bebauungspläne für die Solarparks in Trappstadt und Alsleben-Ost zu behandeln. Ergänzend sollten noch einige Beschlüsse zum Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen behandelt werden.

Das Thema der Bauleitplanung und der damit einhergehenden Änderung des Flächennutzungsplans begleitet den Gemeinderat nun schon seit fast zwei Jahren mit wechselnder Intensität. Nachdem für die erste Schleife der Planung die Träger öffentlicher Belange angeschrieben wurden und diese im Rahmen von keiner Antwort auf die Anfrage bis zu detaillierten Auflagen und Änderungen ihre Standpunkte eingebracht hatten, war es Ziel in dieser Sitzung den angepassten Plan zu behandeln.

Die Fachabteilungen der Verwaltungen hatten nochmals die Änderungen überprüft und kontrolliert, ob diese auch im vorliegenden Bebauungsplan vermerkt waren. Nur in geringem Umfang gab es noch Abweichungen, so zum Beispiel von der Unteren Naturschutzbehörde, die am Begründungsplan noch Möglichkeiten zur Verbesserung angedacht hatte. Das Gremium setzte sich fachlich mit den einzelnen Punkten auseinander, da aber der Planer des Ingenieurbüros kurzfristig krankheitsbedingt ausfiel, waren zu viele Fragen offen, die unbeantwortet blieben, weshalb die Beschlüsse vertagt wurden. 

Nachdem der umfangreichste Teil der Sitzung vertagt wurde, galt es noch Anpassungen im Bestandsverzeichnis der Gemeindestraßen zu behandeln und gegebenenfalls zu beschließen.

Zum einen war die Länge der Ortsstraßen Brunnenfeld vom Erlenbachweg bis zum Altenburgweg überprüft worden und hatte sich in der Verwaltung von 310 Metern auf nunmehr 454 Meter verlängert. Vermutlich war die Länge der ursprünglichen Straße in der Verwaltung nicht im Rahmen der Fahrbahnenerneuerung ergänzt worden. Das Gremium stimmte der Änderung einhellig zu, da die neue Länge durch Satellitenbilder eindeutig zu bestimmen war.

Weiterhin hatte sich ein gemeindlicher Feldweg in Alsleben von 1995 Metern auf 1720 Meter verkürzt, da für den Weg im Gegensatz zu seiner Eintragsverfügung von 1989 in Start- und Endpunkt nunmehr verändert hatte. Auch hier gab es keine Einwände aus dem Gremium und der Änderung wurde zugestimmt. 

Weitere Punkte wurden in dieser Sitzung nicht mehr behandelt und der Gemeinderat konnte die Sitzung früher als gedacht beenden.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 27.05.2024

Die nächste Gemeinderatssitzung fand am 27.05.2024 im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben statt. Hier war der Eigentümer der Fa. Südwerk, Herr Zeller-Bosse, eingeladen, um das Gremium über die aktuelle Situation bezüglich von Windkraftanlagen zu informieren. Weiterhin stand die Sanierung des Mischwasserkanals im Rahmen der Straßensanierung in Alsleben zur Debatte.

Zu Beginn der Sitzung wurde das Gremium über die geänderten Verfahren und Erleichterungen in der Planung von Windkraftanlagen in Vorranggebieten durch Herrn Zeller-Bosse informiert. Durch den Wegfall der 10H Regel können nun leicht bis zu neun, realistisch eher sieben, Windräder im Vorranggebiet südlich der Verbindungsstraße Richtung Gompertshausen gebaut werden. Besonders, da es auch ein vereinfachtes Planungsrecht für genau diese Fälle gibt. Da in den Vorranggebieten die Möglichkeiten der Gemeinde über das Planungsrecht Einfluss zu nehmen eingeschränkt sind, wies er darauf hin, dass es für die Gemeinde günstiger wäre, selbst die Initiative zu ergreifen, ehe ein Investor an den Bürgern und der Kommune vorbei, Anlagen errichtet. 

Bürgermeister Custodis dankte für die Informationen und das Gremium einigte sich darauf, zeitnah zu diesem Thema einen gemeinsamen Aktionsplan zu erarbeiten.

Die die Kreisstraße NES 45 saniert werden soll, ist es sinnig auch den vorhandenen Mischwasserkanal zu sanieren. Nach Angaben des Ingenieurbüros König+Kühnel, soll sich diese Sanierung auf ca. 160.000,00 € belaufen. Hier kann aber mit einer möglichen Förderung von bis zu 100.000,00 € ausgegangen werden. Entsprechende Mittel waren auch im Haushalt bereits vorgesehen. Das Gremium sprach sich für die Sanierung im Rahmen der Baumaßnahme aus, die Ausschreibung soll im Verbund mit der des Straßenbauamts erfolgen.

Auch wurde das Gremium davon in Kenntnis gesetzt, dass eine Ersatzbeschaffung einer der Pumpen in der Kläranlage durchgeführt wurde.

Im nichtöffentlichen Teil wurde noch die Sanierung eines Teilstücks der Zufahrt zum Naturfriedhof beschlossen. Da hier eine größere Teilstrecke von Setzungsschäden betroffen ist und die Ränder des Weges abgegangen sind, soll hier ein Teilaufbau stattfinden. Auch würde das Kommunalunternehmen als einer der Nutznießer dieser Baumaßnahmen einen Teil der Kosten mit einem Betrag von 30.000,00 € übernehmen. Nach dem vorliegenden günstigen Angebot der Fa. Haschke würden sich die gesamten Baukosten auf brutto 83.000,00 € belaufen. Nach umfangreicher Diskussion wurde dem Vorhaben zugestimmt.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen.

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt, sich darüber zu informieren.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.04.2023

Am 18. April traf sich der Gemeinderat zur vierten Sitzung im Kulturraum in Trappstadt. Im öffentlichen Sitzungsteil galt es über die isolierte Befreiung eines Bauantrags zu entscheiden, zudem über die Aktualisierung und Berichtigung des Wegeverzeichnisses in der Gemeinde und die Rechnungslegung zum Haushaltsjahr 2023 abzustimmen.

Wie bereits in der vorherigen Sitzung vom Bürgermeister angekündigt, legte der Bauherr einen Antrag zur isolierten Befreiung in mehreren Punkten für sein Bauvorhaben vor. 

Da Abweichungen bezüglich der Geschossflächenzahl und Grundflächenzahl, der Geschossigkeit und der Firsthöhe vorlagen, konnte der Bauherr das Ganze erläutern und plausibilisieren. Auch konnte er mehrere Fragen des Gremiums zusätzlich beantworten. Von den Ausführungen überzeugt stimmte das Gremium den Befreiungen zu und ermöglichte es, dem Bauherrn sein Vorhaben weiter zu verfolgen.

Im folgenden Sitzungspunkt wurden einige der gemeindeeigenen Wege von der Verwaltung aktualisiert und zur Überprüfung dem Gremium vorgelegt. Da die Überarbeitungen korrekt waren, konnten sie einstimmig durch das Gremium freigegeben werden.

Abschließend wurde im öffentlichen Teil das Ergebnis der Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2023 vorgelegt. Entsprechend des Rechenschaftsberichts und der Rechnungsprüfung konnte diese zur Kenntnis genommen werden.

Folgende Punkte wurden noch im nichtöffentlichen Teil der Sitzung behandelt, bei denen die Vertraulichkeit aufgehoben wurde.

Die Auftragsvergabe an ein Ingenieurbüro für die Ausschreibung des neuen Feuerwehrautos der FFW Trappstadt wurde besprochen und zugestimmt. Somit wurde ein weiterer Schritt zur Anschaffung des neuen HLF 10 gemacht.

Ein Nachtrag zum Energiepark Trappstadt Nord wurde behandelt. Hier wurden noch Teilflächen der Flurwege mit in den Bebauungsplan mit aufgenommen. Das Gremium stimmte mehrheitlich zu.

Weiterhin für die Vorhaben der PV-Anlagen Trappstadt Nord und Alsleben Ost den städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger, in dem geregelt ist, dass für die Kommune keine Kosten aus der Planung des Vorhabenträgers entstehen und auch die Planungshoheit der Kommune nicht beschränkt wird. 

Diesen Vereinbarungen wurde zugestimmt.

Die Flurbereinigungsgenossenschaft Trappstadt hatte einen Antrag eingereicht, einen Flurweg auf eigene Kosten über eine landwirtschaftliche Fläche zu errichten, um so einen Verbindungsweg herzustellen. Dieser Antrag wurde zurückgestellt, da der Bürgermeister mit den Eigentümern noch einige Sachfragen klären möchte. 

Zuletzt wurden die Arbeitsstunden der Gemeindearbeiter für das Jahr 2023 vorgestellt, da durch das neue digitale Buchungssystem nun die einzelnen Arbeitspakete und Verrechnungsstellen wesentlich transparenter dargestellt werden können. So verbringen die Gemeindearbeiter zum Beispiel knapp 30 % der ihrer jährlichen Arbeitszeit allein mit der Kläranlage und den Abwassernetzen.

Unter Verschiedenes wurde unter anderem informiert, dass der Bücherschrank in Trappstadt auf den Dorfplatz umziehen soll.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.03.2024

Die dritte Sitzung des Jahres folgte bereits eine Woche später am 21.03.2024, wiederum in Alsleben. Der öffentliche Teil der Sitzung galt vollumfänglich dem Haushalt des Jahres 2024.

Zur Sitzung war auch der Kämmerer Philipp Scholz anwesend, welcher die anwesenden Gemeindevertreter umfassend und fachkundig informierte.

Zur Information gehören unter anderem Unmengen an Statistiken, welche die Haushaltsentwicklung aus den vergangenen Jahren abbilden und auch eine Prognose auf die kommenden Jahre gewährt. Weiterhin auch die Planung der Gemeinde zu Projekten der Infrastruktur und Entwicklung wie Baumaßnahmen oder Förderungen.

Die groben Kennzahlen des Haushalts, wie er auch in der Haushaltssatzung angenommen wurde, weist für den Verwaltungshaushalt 2.078.500,00 € aus und für den Vermögenshaushalt 1.053.500,00 €. Diese Zahlen sind sehr plausibel und bilden die Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr zutreffend ab.

Im Anschluss wurde der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 besprochen und auch hier wurde diesem, auch wenn die zukünftigen Planungen etwas flexibler zu sehen sind, einheitlich zugestimmt. In Summe sollen die Haushaltszahlen stabil gehalten werden und die bereits laufenden Projekte und Maßnahmen weiterhin erfolgreich betreut werden können.

Auch der Stellenplan der Gemeinde wurde geprüft und ohne Einwände genehmigt.

Im Moment sind der Gemeinde zwei Wahlbeamte, zwei Vollzeitkräfte und sieben Teilzeitkräfte beschäftigt, wobei diese in Summe nicht die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft abdecken. 

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurden weiterhin über das Haushaltskonsolidierungskonzept beschlossen, da auch für dieses Jahr wieder Stabilisierungshilfe des Landes beantragt werden soll. Hier werden die Anstrengungen der Gemeinde fortgeschrieben und dokumentiert um zu belegen, dass nicht nur Fördergelder gewünscht werden, sondern auch Gemeinden ihren Teil zu einem gesunden Haushalts- und Kostendisziplin beiträgt. Wie in den vergangenen Jahren wurde dem Konzept zugestimmt.

Im zweiten Punkt informierte Bürgermeister Custodis die Gemeinderäte über die Möglichkeit, die Scheunen und Lagerhallen neben dem Gemeindebauhof käuflich zu erwerben. Da dies eine Möglichkeit bietet, den Bauhof besser nutzen zu können und der Kaufpreis von 51.000,00 € angemessen scheint, wurde der Bürgermeister dazu ermächtigt, dieses Geschäft abzuschließen.

Zuletzt wurde der Antrag einer Gemeindebürgerin behandelt, welche die Anbringung eines Verkehrsspiegels gegenüber ihrer Ausfahrt wünscht. Dies wurde kurz besprochen und eine Errichtung auf Gemeindekosten abgelehnt, da hier weitere Forderungen der Bürger bei ähnlichen Fällen erwartet würden. Der Antragstellerin wurde aber gewährt, auf eigenen Kosten an einer der gemeindeeigenen Straßenlaternen einen Spiegel anzubringen. 

Für diese drei Punkte wurde noch zum Ende der Sitzung die Vertraulichkeit aufgehoben. Im Punkt Verschiedenes wurde das Gremium noch über den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit sechs Wohneinheiten informiert und den möglichen Abweichungen zum gültigen Bebauungsplan.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.03.2024

Seit dem letzten Bericht tagte der Gemeinderat an vier Sitzungen, wobei hier im März der Haushalt für das aktuelle Jahr besprochen und verabschiedet wurde. Weiterhin in zwei Sitzungen die geplanten Photovoltaikanlagen ein wichtiger Punkt waren, sowie die Thematik möglicher Windkraftanlagen in der Gemarkung Alsleben in der letzten Sitzung erneut aufgegriffen wurde.

Die zweite Sitzung des Jahres wurde am 14. März 2024 im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben abgehalten. Der öffentliche Teil zu Beginn der Sitzung behandelte eigentlich nur zwei Tagesordnungspunkte, wobei die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu den Bebauungsplänen für die Photovoltaikanlagen Trappstadt Nord und Alsleben Ost jeweils 15 Unterpunkte behandelten.

Zunächst wurde über die anstehende Europatagswahl im Juni gesprochen. Hier auch Informationen zur Wahlordnung bekannt gegeben, wie die Größe einzelner Wahlbezirke, aber auch eine Mindestzahl von Urnenwählern. Ebenfalls wurden die Räume der Wahllokale festgelegt und zu guter Letzt die Höhe des Erfrischungsgeldes für die Wahlvorstände und die Wahlhelfer. Dies wurde einstimmig im Gremium bestätigt.

Der nächste Themenkomplex behandelte die Bauleitplanung bzw. die Bebauungspläne zu zweien der drei geplanten Freiflächenphotovolktaikanlagen. Vorweg gilt zu erwähnen, dass die Planung für die Anlage Alsleben West sich verzögert, da sich hier die Vorgaben durch das Brutgebiet der Wieseweihe deutlich erhöhen und somit der Planungsfortschritt gehemmt wird. Zunächst wurde der Plan für Trappstadt Nord besprochen, anschließend Alsleben Ost behandelt.

Bei den Trägern öffentlicher Belange handelt es sich unter anderem um die umliegenden Gemeinden, Netzbetreiber, Planungsverbände, sowie verschiedene Abteilungen der zuständigen Ämter. Hier ist es auch üblich fehlende Antworten als Zustimmung zu werten, bzw. dass die Belange der jeweiligen nicht berührt werden.

Der größte Teil zeigte sich mit der Planung einverstanden, doch wurden allein von sieben Fachabteilungen des Landratsamts Stellungsnahmen eingereicht, weiterhin auch von der Telekom und dem Bayernwerk, dem Wasserwirtschaftsamt, der Denkmalpflege, dem Landwirtschaftsamt, sowie dem Planungsverband für die Region Main Rhön und der Landesplanungsbehörde.

Nicht alle Stellungnahmen waren gegen das Vorhaben gerichtet oder enthielten Auflagen zur Planung, welche noch mit aufgenommen werden mussten. Einige sprachen sich auch für das Vorhaben aus oder verwiesen standardisiert auf Regelungen hin, welche einzuhalten wären, wenn zum Beispiel im Zuge der Baumaßnahme archäologische Funde auftreten würden (Landesamt für Denkmalpflege) oder das sich im überplanten Bereich keine Leitungen der Netzbetreiber befinden (Telekom und Bayernwerk).

Die Fachabteilungen des Landratsamts hatten hier jedoch deutlichere Vermerke oder Auflagen, welche in die Planung eingearbeitet wurden, wie etwa der Begründungsplan und die Ausweisung von Ausgleichsflächen durch die untere Naturschutzbehörde.

Jede der 15 Stellungnahmen wurden dem Gremium vorgelegt und durch Vertreter der Fa. Südwerk und des Planungsbüros erläutert und auch in Einzelfällen diskutiert.

Letztlich konnte in allen Punkten mehrheitlich zugestimmt werden.

Dies verhielt sich mit dem zweiten Bebauungsplan für Alsleben Ost gleich, bis auf minimale Unterschiede, bedingt durch die Detailplanung und Lage. Auch hier konnte der Gemeinderat mehrheitlich zustimmen.

Im Anschluss stimmte das Gremium der weitergehenden Planung in einem Billigungs- und Auslegungsbeschluss der Fortführung des Bebauungsplans und der Änderung des Flächennutzungsplans zu.

Im Folgenden nicht öffentlichen Teil wurden noch zwei weitere Punkte behandelt, deren Vertraulichkeit aufgehoben wurde. Zum einen die Genehmigung der Spenden und Zuwendungen des Jahres 2023. So war der Gemeinde eine Spende über 1500,00 € der Fa. SST für Kultur- und Brauchtumspflege zugegangen. Das Gremium stimmte der endgültigen Annahme der Spende zu.

Weiterhin soll eine Grundwassermessstelle des Wasserwirtschaftsamts Kissingen auf Gemeindegrund errichtet werden und hier eine Grunddienstbarkeit eingetragen werden. Auch hier sprach sich für diese Anfrage das Gremium einstimmig aus.

Aus der Gemeinderatssitzung vom 01.02.2024

Die erste Sitzung im Jahr 2024 fand am 01. Februar wieder in Alsleben statt, die wichtigsten Themen waren der Förderbescheid für die Beschaffung eines HLF 10 für die Feuerwehr Trappstadt und das Ergebnis der Haushaltswirtschaft der Gemeinde für das Jahr 2022.

Bereits in 2023 hatte die Marktgemeinde beschlossen eine Ersatzbeschaffung des in die Jahre gekommenen HLF 10 anzustreben. Entsprechende Beschlüsse und Förderanfragen waren gefasst und gestellt worden, nachdem auch von anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Kreisbrandrat Stellungnahmen abgegeben wurden, hatte die Regierung von Unterfranken am 29.12.2023 einen sogenannten Bewilligungsbescheid erstellt, in dem Auflagen und Bedingungen zusammengefasst wurden. Sollten diese eingehalten und erfüllt werden, so kommt die Gemeinde in den Genuss einer Förderung von etwa 130.000,00 €, welche zunächst bis Ende 2025 vorgehalten werden. Dies entspricht in etwa einem Drittel des Neupreises, mit weiteren Zuwendungen aus der Stabilisierungshilfe und den Mitteln des Landkreises sind zu rechnen.

Der Gemeinderat stimmte dem Bewilligungsbescheid des Bezirkes umfassend zu.

Das bereits mehrfach in der Kommune genutzte Innenförderprogramm der Grabfeldallianz geht in eine neue Runde, da der zeitliche Geltungsbereich der Satzung von fünf Jahren bald erreicht ist. Die Inhalte an sich im Zusammenhang mit Förderhöhe und Förderbedingungen bleiben grundlegend gleich, der Zeitraum wird jedoch um einen weiteren Turnus bis 2029 verlängert. Da dies ein gut genutztes und etabliertes Mittel der Innenentwicklung der Gemeinden ist, wurde auch hier der Verlängerung zugestimmt.

Im Zusammenhang mit der örtlichen Rechnungsprüfung vom November 2023 galt es den Haushalt des Jahres 2022 endgültig abzuschließen. Da es in der Prüfung keinerlei Beanstandungen gab, konnte die Jahresrechnung frei gegeben werden. Somit wurden auch Bürgermeister und Verwaltung für dieses Haushaltsjahr entlastet.

Im weiteren Verlauf der Sitzung wurden ohne Beschlüsse noch Themen behandelt. 

So unter anderem die aktuelle Situation mit dem Heizungssystem am Areal um das Gästehaus und die Schule in Trappstadt. Dieses ist bereits sehr in die Jahre gekommen, nicht mehr effizient und nun soll ein Energieberater mit hinzugezogen werden, um die Möglichkeiten der Gemeinde zu erörtern. Auch die Gestaltung des Friedhofes in Alsleben wurde besprochen, hier soll ein Ortstermin für Lösungsvorschläge sorgen. Auch der Zustand der Straße zum Naturfriedhof war Thema. Hier sollen erste Kostenschätzungen durch die Verwaltung erhoben werden.

Auch wurden in allen Sitzungen unter dem Tagesordnungspunkt Anfrage gemäß §26 der Geschäftsordnung verschiedene Themen besprochen und angebracht. Allerdings findet hier keine Beschlussfassung statt, aber oftmals kommen diese hier angesprochenen Themen in einer späteren Sitzung auf die Tagesordnung. Manchmal lassen sich diese auch durch die Gemeindearbeiter beheben oder durch ein kurzes Gespräch mit Anliegern lösen.

Es sei zusätzlich darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat für gewöhnlich jeden zweiten Donnerstag im Monat tagt, der genaue Termin hängt an der Gemeindeinformationstafel aus. Gerne begrüßen wir dabei Zuhörer, die so aus erster Hand erfahren können, wie Beschlüsse gefasst und Entscheidungen getroffen werden. Oftmals werden Ergebnisse kritisiert, ohne die Zwänge und Auflagen zu kennen, welche dazu führen. Es sei also jedem ans Herz gelegt, sich darüber zu informieren. 

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.12.2023

Im vergangenen Jahr tagte der Gemeinderat noch im Dezember, für 2024 fand im Februar die erste Sitzung statt.

Die 14. Sitzung des Jahres wurde am 07.12.2023 im Feuerwehrgerätehaus in Alsleben abgehalten, der öffentliche Teil zu Beginn der Sitzung behandelte sechs Tagesordnungspunkte, unter anderem Anträge der Feuerwehr Trappstadt und zum Innenförderprogramm der Grabfeldallianz, aber auch die weitere Vorgehensweise im Falle der Zuweisung von Flüchtlingen durch den Landkreis. Auch die Anpassung der Hundesteuersatzung und ein Grundsatzbeschluss zur Kostenbeteiligung beim Ausbau der Kreisstraße NES 45 waren Thema. 

Zu Beginn der Sitzung informiert Bürgermeister Custodis das Gremium über die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis und verlas das Anschreiben des Bezirks Unterfranken mit dessen Bitte weitere Kapazitäten zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung zu stellen, weiterhin das Antwortschreiben des Landrates. Da der Markt Trappstadt im Moment über keine geeigneten Immobilien für eine Unterbringung verfügt und auch im privaten Sektor gegenwärtig keine Räume oder Wohnungen auf dem Markt sind, sieht sich die Gemeinde nicht in der Lage, den aktuellen Bedarf des Kreises zu bedienen.

Im nächsten Punkt wurde der jährliche Inspektionsbericht der Firma TESIKO zum Zustand der gemeindlichen Kinderspielplätze besprochen. Bis auf die Erneuerung des Fallschutzmaterials, hier Holzhackschnitzel, an zwei Stellen der Spielplätze gab es keine Mängel zu beanstanden. Diese Punkte sollten durch den Gemeindebauhof zeitnah erledigt werden. 

In der Sitzung vom 02. November war die Anpassung der Hundesteuer behandelt worden. Nun wurde durch die Verwaltung diese Anpassung in die aktualisierte Satzung übernommen und musste noch vom Gremium verabschiedet werden. Da bereits die Inhalte besprochen waren, war dies nur eine Formalität, der einhellig zugestimmt wurde. 

Vierter Tagesordnungspunkt war der Antrag auf eine Zuwendung aus dem kommunalen Innenförderprogramm der Grabfeldallianz. Für das Sanierungsprogramm in Alsleben waren alle Voraussetzungen erfüllt und so konnte dem Antrag einstimmig zugestimmt werden. Der Zuschuss beträgt bis zu 25% der Nettokosten, maximal jedoch 10.000,00 €, falls also Bürger auch in den Genuss einer solchen Förderung bei der Leerstandsbeseitigung im Innenbereich der Kommunen kommen möchten, können sie sich gerne an die Verwaltung, den Bürgermeister oder ihre Gemeinderäte wenden um Fragen geklärt zu bekommen. 

Ein weiterer Antrag war von der Freiwilligen Feuerwehr in Trappstadt gestellt worden, da der Mannschaftstransportwagen einen nächsten TÜV Termin nicht bestehen wird. Hier soll ein Ersatzfahrzeug beschafft werden, somit sind die Gemeinde und die Verwaltung dazu aufgefordert entsprechende Angebote einzuholen und Haushaltsmittel einzuplanen. Aktuell liegen die Kosten einer solchen Beschaffung bei etwa 70.000,00 €, glücklicherweise werden solche Ausgaben im Besonderen durch die Stabilisierungshilfe unterstützt. 

Auch im letzten Punkt des Abends ging es um die Investition der Gemeinde in die Infrastruktur. Nachdem sich die Sanierung der Kreisstraße NES 45 bereits mehrfach verzögert hatte, da im Kreis andere Projekte vorgezogen wurden, soll die Baumaßnahme zeitnah geplant, ausgeschrieben und umgesetzt werden.

Um mit den Planungen fortzufahren wurde nun ein Grundsatzbeschluss des Marktes benötigt, sich an den anfallenden Kosten zu beteiligen und notwendige Instandtsetzungen der Ver- und Entsprgungsleitungen sowie der Straßenbeleuchtung durchzuführen.

Da diese Maßnahme an der Gompershäuser Straße in Alsleben wirklich überfällig ist, wurde der Bürgermeister einstimmig ermächtigt diese Vereinbarung mit dem Landkreis abzuschließen.

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde noch die Vergabe zur Erstellung eines Baumkatasters besprochen, da aber hier noch Fragen offen waren, wurde der Beschluss auf die nächste Sitzung vertagt.

Zum Sitzungskalender der Marktgemeinde Trappstadt

https://ris.komuna.net/badkoenigshofen_vg